Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebote
Meinen Angeboten liegen die mir erteilten Auskünfte zugrunde. Meine Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. -vemietung bleiben vorbehalten. Für unrichtige Angaben hafte ich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten meinerseits. Meine Angebote und Mitteilungen sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit meiner schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen machen schadenersatzpflichtig.
2. Entstehen des Provisionsanspruches
Mein Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund meines Nachweises bzw. meiner Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von mir benannten Objekts zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von mir nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies meinen Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf).
Mein Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts aus von einer Partei zu vertretenden oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Bei Ausübung eines Anfechtungsrechts durch meinen Angebotsempfänger (meinen Kunden), das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Vertragspartei begründet ist, tritt anstelle meines Provisionsanspruchs ein Schadenersatzanspruch gegen den Anfechtenden.
3. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht mir auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von mir vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
4. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Mein Provisionsanspruch wird bei Beurkundung bzw. bei Vertragsabschluß fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 4,5 % p.a. über Bundesbankdiskont fällig.
5. Vertragsverhandlungen und -abschluß
Werden aufgrund meiner Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der von mir benannten Partei aufgenommen, ist auf meine Tätigkeit Bezug zu nehmen. Ich habe Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß. Der Termin ist mir rechtzeitig mitzuteilen. Ferner habe ich Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift/-Kopie und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.
6. Beendigung des Auftrages
Sollte ein mir erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, mich hiervon unverzüglich zu informieren.
Vertragswidriges Verhalten meines Auftraggebers berechtigt mich, Ersatz für meine sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemißt sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ilmenau/Thüringen.
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